Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chagga Tours LTD

1. Anmeldung, Bestätigung
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Tourteilnehmer der Chagga Tours LTD den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per E-Mail, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Tourteilnehmer auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Tourteilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Tourteilnehmer ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch die Chagga Tours LTD, jedoch längstens 14 Tage ab dem Datum der Anmeldung gebunden.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Chagga Tours LTD zustande. Der Tourteilnehmer erhält dazu von der Chagga Tours LTD eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Bestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist die Chagga Tours LTD 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Tourteilnehmer innerhalb von zehn Tagen die Annahme erklärt.

1.3. Die vorliegenden Bedingungen gelten nur für die von der Chagga Tours LTD veranstalteten Touren.

1.4. Bei einzelnen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, gelten ausdrücklich die Geschäfts- bzw. Reisebedingungen des jeweiligen fremden Vertragspartners. Diese werden dem Tourteilnehmer bei Vertragsabschluss übermittelt. Vermittelte Leistungen sind auf der Webseite der Chagga Tours LTD mit dem Zusatz „Von einem Partner veranstaltet“ versehen bzw. alle Flüge sind Leistungen fremder Vertragspartner.


2. Bezahlung, Zusendung von Tour-Unterlagen

2.1. Der volle Preis wird am Tag vor Beginn der Tour fällig. Er ist zahlbar in Euro an den Tourleiter vor Ort . Alternativ kann der Preis vor Beginn der Tour auf das Konto von Chagga Tours Christina und Klaus GbR in Deutschland überwiesen werden. Die Kosten der Überweisung hat der Tourteilnehmer zu tragen. 50% Anzahlung auf den Tourpreis sind drei Wochen vor Tourbeginn auf das oben genannte Konto zu zahlen.

2.2. Die Chagga Tours LTD ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Tourteilnehmer zu verlangen, wenn dieser die Anzahlung und/oder den fälligen Preis vor Beginn der Tour nicht gezahlt hat. Der Kontoauszug vom Vortag des Beginns der Tour ist maßgeblich, falls eine Überweisung stattgefunden hat.

2.3. Rücktrittsentschädigungen sind sofort fällig.

2.4. Die Tour-Unterlagen werden dem Tourteilnehmer nach Vertragsabschluß nach seiner Wahl per Post oder per Email zugesendet.

3. Leistungen

3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite der Chagga Tours LTD und den ausdrücklich mit dem Tourteilnehmer vereinbarten Sonderwünschen sowie den hierauf bezogenen, die Vereinbarung nachträglich wiedergebenden Informationen in der Bestätigung.

3.2. Die auf der Webseite der Chagga Tours LTD enthaltenen Angaben sind bindend.
Die Chagga Tours LTD behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter Leistungen der Tour zu erklären, über die der Tourteilnehmer vor Vertragsabschluß in Kenntnis gesetzt wird.

3.3. Aus den genannten Gründen behält sich die Chagga Tours LTD überdies auch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des konkreten Preises der Tour zu erklären, über die der Tourteilnehmer vor Vertragsabschluß in Kenntnis gesetzt wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss auch aufgrund des spezifischen Charakters von Berg- und Fahrradtouren notwendig werden und die von der Chagga Tours LTD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. Die Chagga Tours LTD ist verpflichtet, den Tourteilnehmer über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall ist der Tourteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Die Chagga Tours LTD behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit dem Vertrag vereinbarten Preise im Fall der Änderung der für die betreffende Tour geltenden Wechselkurse zu ändern, wobei der entsprechende konkrete Erhöhungsbetrag zum vereinbarten Tourpreis addiert wird.
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Termin der Tour ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

4.5. Die Chagga Tours LTD hat gegenüber dem Tourteilnehmer eine Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Leistung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Eine Preiserhöhung muss dem Tourteilnehmer jedoch spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Anreisetermin zugehen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Tourteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.

4.7. Der Tourteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Chagga Tours LTD dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Tourteilnehmer

5.1. Der Tourteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Tour von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Chagga Tours LTD. Die Chagga Tours LTD empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Tourteilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Tour nicht an, kann die Chagga Tours LTD eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Tourpreis unter Abzug des Wertes der von der Chagga Tours LTD ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Tourleistungen erwerben kann.

5.3. Die Chagga Tours LTD kann unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs sowie der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourbeginn eine Entschädigung in einem prozentualen Verhältnis zum Tourpreis unter Beachtung der nachstehenden Gliederung festsetzen (pauschalieren):

Bei allen von der Chagga Tours LTD veranstalteten Touren entsteht eine Entschädigung
von 25% des Tourpreises ab dem 35. bis zum 14. Tag vor Tourbeginn,
von 50% des Tourpreises ab dem 13. bis zum 2.Tag vor Tourbeginn,
von 100% des Tourpreises bei weniger als 2 Tagen vor Tourbeginn.

Die Frist beginnt einen Tag nach Eingang der Rücktrittserklärung bei Chagga Tours LTD.

5.4. Dem Tourteilnehmern ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden der Chagga Tours LTD in Wirklichkeit geringer ist bzw. die ersparten Aufwendungen von der Chagga Tours LTD höher sind oder ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.

5.5. Bis zum Tourbeginn kann der Tourteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Chagga Tours LTD kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Tourerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Tourteilnehmer der Chagga Tours LTD gegenüber als Gesamtschuldner für den Tourpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt und Kündigung durch Chagga Tours LTD
Die Chagga Tours LTD kann in folgenden Fällen vor Antritt der Tour vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour den Vertrag kündigen:

6.1. Die Chagga Tours LTD kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Tourleiter oder Vertreter der Chagga Tours LTD sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Tourteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Touranforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Tourablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält die Chagga Tours LTD grundsätzlich den Anspruch auf den Tourpreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen, erlangt werden einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6.2. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Chagga Tours LTD vom Tourvertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Tour auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die Chagga Tours LTD verpflichtet, den Tourteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Tour hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Die Chagga Tours LTD kann von der Tour bis zum 14. Tag vor Tourbeginn zurücktreten, wenn die in der Tourausschreibung konkret angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Tourteilnehmer erhält den ggf. eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Höhere Gewalt

7.1. Die Chagga Tours LTD kann den Vertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt kündigen, wenn dadurch die Tour erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Tourteilnehmer die Kündigung gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Chagga Tours LTD für die erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


8. Haftung des Tourveranstalters

8.1. Die Chagga Tours LTD haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Tourvorbereitung;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller Tourleistungen;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Tourleistungen, sofern die Chagga Tours LTD
selbst Veranstalter ist.
Für den Fall, dass die Chagga Tours LTD lediglich Vermittler von Leistungen ist, hat sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
- für die ordnungsgemäße Vermittlung einzustehen, nicht aber für die Leistungserbringung selbst;
- die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben.

8.2. Die Chagga Tours LTD haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9. Gewährleistung

9.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Tourteilnehmer Abhilfe verlangen. Die Chagga Tours LTD kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die Chagga Tours LTD kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Tour kann der Tourteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Tourpreises verlangen (Minderung). Der Tourpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Tour in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Tourteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

9.3. Wird eine Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Chagga Tours LTD innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Tourteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Tourteilnehmer die Tour infolge eines Mangels aus wichtigem, der Chagga Tours LTD erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Chagga Tours LTD verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Tourteilnehmers gerechtfertigt wird.
Er schuldet der Chagga Tours LTD den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Tourpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.4. Der Tourteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel an der Tour beruht auf einem Umstand, den die Chagga Tours LTD nicht zu vertreten hat.

10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung der Chagga Tours LTD für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist je Tourteilnehmer und Tour auf den dreifachen Tourpreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Tourteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit die Chagga Tours LTD für einen dem Tourteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2. Für alle Schadensersatzforderungen des Tourteilnehmers aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Chagga Tours LTD bei Sachschäden auf den dreifachen Tourpreis beschränkt. Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Tourteilnehmer und Reise.

10.3. Die Chagga Tours LTD haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Safaris) und die in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet wurden.

10.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Chagga Tours LTD ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.


11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Tourteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der

Chagga Tours LTD,
Moshi
Postfach 7746,
Tanzania

geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Tourteilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Tourteilnehmers nach verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Tour dem Vertrag nach enden sollte.

12. Mitwirkungspflicht
Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Tourleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Tourteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Die Chagga Tours LTD haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Von den diplomatischen Vertretungen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten.
13.2. Der Tourteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften insbesondere Impfungen selbst verantwortlich.
13.3. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Chagga Tours LTD bedingt sind.

15. Sonderleistungen, Vergünstigungen
Auf der Webseite beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der Chagga Tours LTD werden ausdrücklich nur bei den von der Chagga Tours LTD veranstalteten Reisen gewährt. Für entsprechende Regelungen anderer Veranstalter ist die Chagga Tours LTD nicht verantwortlich.

16. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

17. Gerichtstand
17.1. Der Unternehmenssitz von Chagga Tours LTD ist Moshi/Tanzania. Der Tourteilnehmer kann die Chagga Tours LTD nur an ihrem Sitz verklagen.

17.2. Für Klagen der Chagga Tours LTD gegen den Tourteilnehmer ist der Wohnsitz des Tourteilnehmers maßgeblich.

18. Einschränkungen
Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten.

Stand März 2005
Tourveranstalter
Chagga Tours LTD
Moshi
Tanzania