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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chagga Tours LTD 1. Anmeldung, Bestätigung 1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Chagga Tours LTD zustande. Der Tourteilnehmer erhält dazu von der Chagga Tours LTD eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Bestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist die Chagga Tours LTD 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Tourteilnehmer innerhalb von zehn Tagen die Annahme erklärt. 1.3. Die vorliegenden Bedingungen gelten nur für die von der Chagga Tours LTD veranstalteten Touren. 1.4. Bei einzelnen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, gelten ausdrücklich die Geschäfts- bzw. Reisebedingungen des jeweiligen fremden Vertragspartners. Diese werden dem Tourteilnehmer bei Vertragsabschluss übermittelt. Vermittelte Leistungen sind auf der Webseite der Chagga Tours LTD mit dem Zusatz „Von einem Partner veranstaltet“ versehen bzw. alle Flüge sind Leistungen fremder Vertragspartner.
2.1. Der volle Preis wird am Tag vor Beginn der Tour fällig. Er ist zahlbar in Euro an den Tourleiter vor Ort . Alternativ kann der Preis vor Beginn der Tour auf das Konto von Chagga Tours Christina und Klaus GbR in Deutschland überwiesen werden. Die Kosten der Überweisung hat der Tourteilnehmer zu tragen. 50% Anzahlung auf den Tourpreis sind drei Wochen vor Tourbeginn auf das oben genannte Konto zu zahlen. 2.2. Die Chagga Tours LTD ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Tourteilnehmer zu verlangen, wenn dieser die Anzahlung und/oder den fälligen Preis vor Beginn der Tour nicht gezahlt hat. Der Kontoauszug vom Vortag des Beginns der Tour ist maßgeblich, falls eine Überweisung stattgefunden hat. 2.3. Rücktrittsentschädigungen sind sofort fällig. 2.4. Die Tour-Unterlagen werden dem Tourteilnehmer nach Vertragsabschluß nach seiner Wahl per Post oder per Email zugesendet. 3. Leistungen 3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite der Chagga Tours LTD und den ausdrücklich mit dem Tourteilnehmer vereinbarten Sonderwünschen sowie den hierauf bezogenen, die Vereinbarung nachträglich wiedergebenden Informationen in der Bestätigung. 3.2. Die auf der Webseite der Chagga Tours LTD enthaltenen Angaben sind
bindend. 3.3. Aus den genannten Gründen behält sich die Chagga Tours LTD überdies auch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des konkreten Preises der Tour zu erklären, über die der Tourteilnehmer vor Vertragsabschluß in Kenntnis gesetzt wird. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.3. Die Chagga Tours LTD ist verpflichtet, den Tourteilnehmer über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. In diesem Fall ist der Tourteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung
einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. 4.5. Die Chagga Tours LTD hat gegenüber dem Tourteilnehmer eine Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Leistung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Eine Preiserhöhung muss dem Tourteilnehmer jedoch spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Anreisetermin zugehen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Tourteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. 4.7. Der Tourteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Chagga Tours LTD dieser gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Tourteilnehmer 5.1. Der Tourteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Tour von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Chagga Tours LTD. Die Chagga Tours LTD empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Tourteilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Tour nicht an, kann die Chagga Tours LTD eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Tourpreis unter Abzug des Wertes der von der Chagga Tours LTD ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Tourleistungen erwerben kann. 5.3. Die Chagga Tours LTD kann unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs sowie der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourbeginn eine Entschädigung in einem prozentualen Verhältnis zum Tourpreis unter Beachtung der nachstehenden Gliederung festsetzen (pauschalieren): Bei allen von der Chagga Tours LTD veranstalteten Touren entsteht eine
Entschädigung Die Frist beginnt einen Tag nach Eingang der Rücktrittserklärung bei Chagga Tours LTD. 5.4. Dem Tourteilnehmern ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden der Chagga Tours LTD in Wirklichkeit geringer ist bzw. die ersparten Aufwendungen von der Chagga Tours LTD höher sind oder ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist. 5.5. Bis zum Tourbeginn kann der Tourteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Chagga Tours LTD kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Tourerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Tourteilnehmer der Chagga Tours LTD gegenüber als Gesamtschuldner für den Tourpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 6. Rücktritt und Kündigung durch Chagga Tours LTD 6.1. Die Chagga Tours LTD kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Tourleiter oder Vertreter der Chagga Tours LTD sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Tourteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Touranforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Tourablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält die Chagga Tours LTD grundsätzlich den Anspruch auf den Tourpreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen, erlangt werden einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 6.2. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Chagga Tours LTD vom Tourvertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Tour auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die Chagga Tours LTD verpflichtet, den Tourteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Tour hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Die Chagga Tours LTD kann von der Tour bis zum 14. Tag vor Tourbeginn zurücktreten, wenn die in der Tourausschreibung konkret angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Tourteilnehmer erhält den ggf. eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 7. Höhere Gewalt 7.1. Die Chagga Tours LTD kann den Vertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt kündigen, wenn dadurch die Tour erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Tourteilnehmer die Kündigung gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Chagga Tours LTD für die erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.1. Die Chagga Tours LTD haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines
ordentlichen Kaufmanns für 8.2. Die Chagga Tours LTD haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 9. Gewährleistung 9.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann
der Tourteilnehmer Abhilfe verlangen. Die Chagga Tours LTD kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. 9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Tour kann der Tourteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Tourpreises verlangen (Minderung). Der Tourpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Tour in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Tourteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 9.3. Wird eine Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet die Chagga Tours LTD innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Tourteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Tourteilnehmer die Tour infolge eines Mangels
aus wichtigem, der Chagga Tours LTD erkennbaren Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Chagga Tours LTD verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Tourteilnehmers gerechtfertigt wird. 9.4. Der Tourteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel an der Tour beruht auf einem Umstand, den die Chagga Tours LTD nicht zu vertreten hat. 10. Beschränkung der Haftung 10.2. Für alle Schadensersatzforderungen des Tourteilnehmers aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Chagga Tours LTD bei Sachschäden auf den dreifachen Tourpreis beschränkt. Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Tourteilnehmer und Reise. 10.3. Die Chagga Tours LTD haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Safaris) und die in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet wurden. 10.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Chagga Tours LTD ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Chagga Tours LTD, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Tourteilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Tourteilnehmers nach verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Tour dem Vertrag nach enden sollte. 12. Mitwirkungspflicht 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15. Sonderleistungen, Vergünstigungen 16. Sonstiges 17. Gerichtstand 17.2. Für Klagen der Chagga Tours LTD gegen den Tourteilnehmer ist der Wohnsitz des Tourteilnehmers maßgeblich. 18. Einschränkungen Stand März 2005 |
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