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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chagga
Tours GbR
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Tourteilnehmer der Chagga Tours Klaus
und Christina Helbig GbR den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung
kann per E-Mail, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Tourteilnehmer auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Tourteilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Tourteilnehmer
ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch die Chagga Tours Klaus und
Christina Helbig GbR, jedoch längstens 14 Tage ab dem Datum der Anmeldung
gebunden.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Chagga Tours Klaus und
Christina Helbig GbR zustande. Der Tourteilnehmer erhält dazu von
der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR eine schriftliche Bestätigung.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird
hierauf in der Bestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses
neue Angebot ist die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR 10 Tage
gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,
wenn der Tourteilnehmer innerhalb von zehn Tagen die Annahme erklärt.
1.3. Die vorliegenden Bedingungen gelten nur für die von der Chagga
Tours Klaus und Christina Helbig GbR veranstalteten Touren.
1.4. Bei einzelnen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden, gelten ausdrücklich die Geschäfts- bzw. Reisebedingungen
des jeweiligen fremden Vertragspartners. Diese werden dem Tourteilnehmer
bei Vertragsabschluss übermittelt. Vermittelte Leistungen sind auf
der Webseite der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR mit dem Zusatz
„Von einem Partner veranstaltet“ versehen.
2. Bezahlung, Zusendung von Tour-Unterlagen
2.1. Der volle Preis wird am Tag vor Beginn der Tour fällig.
Er ist zahlbar in Euro an den Tourleiter vor Ort. Alternativ kann der
Preis vor Beginn der Tour auf das Konto von Chagga Tours Christina und
Klaus GbR in Deutschland überwiesen werden. Die Kosten der Überweisung
hat der Tourteilnehmer zu tragen. 50% Anzahlung auf den Tourpreis sind
drei Wochen vor Tourbeginn auf das oben genannte Konto zu zahlen.
2.2. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR ist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
vom Tourteilnehmer zu verlangen, wenn dieser die Anzahlung und/oder den
fälligen Preis vor Beginn der Tour nicht gezahlt hat. Der Kontoauszug
vom Vortag des Beginns der Tour ist maßgeblich, falls eine Überweisung
stattgefunden hat.
2.3. Rücktrittsentschädigungen sind sofort fällig.
2.4. Die Tour-Unterlagen werden dem Tourteilnehmer nach Vertragsabschluß
nach seiner Wahl per Post oder per Email zugesendet. Nach Vertragsabschluß
erhält der Tourteilnehmer einen Sicherungsschein.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite der Chagga Tours Klaus und
Christina Helbig GbR und den ausdrücklich mit dem Tourteilnehmer
vereinbarten Sonderwünschen sowie den hierauf bezogenen, die Vereinbarung
nachträglich wiedergebenden Informationen in der Bestätigung.
3.2. Die auf der Webseite der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig
GbR enthaltenen Angaben sind bindend.
Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter
Leistungen der Tour zu erklären, über die der Tourteilnehmer
vor Vertragsabschluß in Kenntnis gesetzt wird.
3.3. Aus den genannten Gründen behält sich die Chagga Tours
Klaus und Christina Helbig GbR überdies auch ausdrücklich vor,
vor Vertragsschluss eine Änderung des konkreten Preises der Tour
zu erklären, über die der Tourteilnehmer vor Vertragsabschluß
in Kenntnis gesetzt wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss auch aufgrund des spezifischen
Charakters von Berg- und Fahrradtouren notwendig werden und die von der
Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Tour nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate
Ersatzleistungen angeboten.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR ist verpflichtet,
den Tourteilnehmer über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall ist der Tourteilnehmer
berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR behält sich
vor, die ausgeschriebenen und mit dem Vertrag vereinbarten Preise im Fall
der Änderung der für die betreffende Tour geltenden Wechselkurse
zu ändern, wobei der entsprechende konkrete Erhöhungsbetrag
zum vereinbarten Tourpreis addiert wird.
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß
und dem vereinbarten Termin der Tour ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
liegt.
4.5. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR hat gegenüber
dem Tourteilnehmer eine Preisänderung oder die Änderung einer
wesentlichen Leistung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund
zu erklären. Eine Preiserhöhung muss dem Tourteilnehmer jedoch
spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Anreisetermin
zugehen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Tourteilnehmer berechtigt,
ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
4.7. Der Tourteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR dieser gegenüber
geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Tourteilnehmer
5.1. Der Tourteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Tour von
der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR. Die Chagga Tours
Klaus und Christina Helbig GbR empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Tourteilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die
Tour nicht an, kann die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR eine
angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung
bestimmt sich nach dem Tourpreis unter Abzug des Wertes der von der Chagga
Tours Klaus und Christina Helbig GbR ersparten Aufwendungen sowie dessen,
was sie durch anderweitige Verwendung der Tourleistungen erwerben kann.
5.3. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR kann unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige
Verwendung der Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs sowie
der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Tourbeginn eine Entschädigung in einem prozentualen Verhältnis
zum Tourpreis unter Beachtung der nachstehenden Gliederung festsetzen
(pauschalieren):
Bei allen von der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR veranstalteten
Touren entsteht eine Entschädigung
von 25% des Tourpreises ab dem 21. bis zum 14. Tag vor Tourbeginn,
von 50% des Tourpreises ab dem 13. bis zum 2.Tag vor Tourbeginn,
von 95% des Tourpreises bei weniger als 2 Tagen vor Tourbeginn.
Die Frist beginnt einen Tag nach Eingang der Rücktrittserklärung
bei Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR.
5.4. Dem Tourteilnehmern ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass
der Schaden der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR in Wirklichkeit
geringer ist bzw. die ersparten Aufwendungen von der Chagga Tours Klaus
und Christina Helbig GbR höher sind oder ein Schaden überhaupt
nicht entstanden ist.
5.5. Bis zum Tourbeginn kann der Tourteilnehmer verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Tourerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
er und der Tourteilnehmer der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig
GbR gegenüber als Gesamtschuldner für den Tourpreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch Chagga Tours LTD
Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR kann in folgenden Fällen
vor Antritt der Tour vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Tour den Vertrag kündigen:
6.1. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR kann den Vertrag
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Tourleiter oder Vertreter der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig
GbR sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein
wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Tourteilnehmer
den vorher bekannt gegebenen besonderen Touranforderungen nicht genügt
oder wenn er durch sein Verhalten den Tourablauf nachhaltig stört
oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird
oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält
die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR grundsätzlich den
Anspruch auf den Tourpreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen, erlangt werden
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
6.2. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann
die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR vom Tourvertrag zurücktreten,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Tour auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die Chagga Tours
Klaus und Christina Helbig GbR verpflichtet, den Tourteilnehmer unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Tour hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig
GbR kann von der Tour bis zum 14. Tag vor Tourbeginn zurücktreten,
wenn die in der Tourausschreibung konkret angegebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird. Der Tourteilnehmer erhält den ggf. eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
7. Höhere Gewalt
7.1. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR kann den Vertrag
bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt kündigen, wenn dadurch
die Tour erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde.
In diesem Fall ist auch dem Tourteilnehmer die Kündigung gestattet.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Chagga Tours Klaus und Christina
Helbig GbR für die erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu
erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Haftung des Tourveranstalters
8.1. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR haftet im Rahmen
der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Tourvorbereitung;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller Tourleistungen;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Tourleistungen, sofern die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR
selbst Veranstalter ist.
Für den Fall, dass die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR
lediglich Vermittler von Leistungen ist, hat sie mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns
- für die ordnungsgemäße Vermittlung einzustehen, nicht
aber für die Leistungserbringung selbst;
- die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben.
8.2. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR haftet auch für
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9. Gewährleistung
9.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Tourteilnehmer Abhilfe verlangen. Die Chagga Tours Klaus und Christina
Helbig GbR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR kann auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Tour kann der Tourteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Tourpreises
verlangen (Minderung). Der Tourpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen,
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Tour in mangelfreiem Zustand
zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt
nicht ein, soweit es der Tourteilnehmer schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen.
9.3. Wird eine Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Tourteilnehmer im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag – in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn
dem Tourteilnehmer die Tour infolge eines Mangels aus wichtigem, der Chagga
Tours Klaus und Christina Helbig GbR erkennbaren Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Chagga Tours Klaus
und Christina Helbig GbR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Tourteilnehmers gerechtfertigt
wird.
Er schuldet der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Tourpreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.4. Der Tourteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
an der Tour beruht auf einem Umstand, den die Chagga Tours Klaus und Christina
Helbig GbR nicht zu vertreten hat.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig
GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
je Tourteilnehmer und Tour auf den dreifachen Tourpreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Tourteilnehmers weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR für einen
dem Tourteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Für alle Schadensersatzforderungen des Tourteilnehmers aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist die Haftung von Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR
bei Sachschäden auf den dreifachen Tourpreis beschränkt. Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Tourteilnehmer und Reise.
10.3. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR haftet nicht für
Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet wurden.
10.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Chagga Tours Klaus und Christina
Helbig GbR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Tourteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber der
Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR,
Ausbau 5, OT Dolgelin
15306 Lindendorf
Deutschland
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Tourteilnehmer Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert
worden ist. Ansprüche des Tourteilnehmers nach verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Tour dem
Vertrag nach enden sollte.
12. Mitwirkungspflicht
Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er
verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Tourleitung zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Unterlässt es der Tourteilnehmer schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung. Von den diplomatischen Vertretungen erhobene
Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis
nicht enthalten.
13.2. Der Tourteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften insbesondere Impfungen
selbst verantwortlich.
13.3. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR bedingt sind.
14. Sonderleistungen, Vergünstigungen
Auf der Webseite beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen
der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR werden ausdrücklich
nur bei den von der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR veranstalteten
Reisen gewährt. Für entsprechende Regelungen anderer Veranstalter
ist die Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR nicht verantwortlich.
15. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Gerichtstand
16.1. Der Unternehmenssitz von Chagga Tours Klaus und Christina Helbig
GbR ist Lindendorf/Deutschland. Der Tourteilnehmer kann die Chagga Tours
Klaus und Christina Helbig GbR nur an ihrem Sitz verklagen.
16.2. Für Klagen der Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR
gegen den Tourteilnehmer ist der Wohnsitz des Tourteilnehmers maßgeblich.
17. Einschränkungen
Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten.
Stand Oktober 2006
Tourveranstalter
Chagga Tours Klaus und Christina Helbig GbR
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